Je nach Art und Umfang des abgeschlossenen Vertrages übernehmen Privatkassen und Zusatzversicherungen in der Regel ganz oder teilweise die Behandlungskosten.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
- Die Behandlungen werden nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker in Rechnung gestellt.
- Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH von 1985) stellt keine verbindliche Gebührentaxe dar. Sie dient als Berechnungshilfe der Honorare.
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für Heilpraktikerleistungen nicht. Patienten, die gesetzlich versichert sind, sind daher Selbstzahler.
Sie können jedoch die Behandlungskosten beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen.
- Ich berechne 60,00 € die Stunde. Nachfolgetermine werden zeitanteilig berechnet.
Das heißt für eine halbe Stunde 30,00 € usw.
- Laborkosten und Kosten für verordnete Medikamente trägt der Patient selbst.
- Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten für eine Behandlung im vollen Umfang zu bezahlen, sprechen Sie mich gerne an.