Je nach Art und Umfang des abgeschlossenen Vertrages übernehmen Privatkassen und Zusatzversicherungen in der Regel ganz oder teilweise die Behandlungskosten.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
- Die Behandlungen werden nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker in Rechnung gestellt.
- Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH von 1985) stellt keine verbindliche Gebührentaxe dar. Sie dient als Berechnungshilfe der Honorare.
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für Heilpraktikerleistungen nicht. Patienten, die gesetzlich versichert sind, sind daher Selbstzahler.
Sie können jedoch die Behandlungskosten beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen.
- Ich berechne 60,00 € die Stunde. Nachfolgetermine werden zeitanteilig berechnet.
Das heißt für eine halbe Stunde 30,00 € usw.
- Laborkosten und Kosten für verordnete Medikamente trägt der Patient selbst.
- Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten für eine Behandlung im vollen Umfang zu bezahlen, sprechen Sie mich gerne an.
Kontakt
Katrin Ripa
Heilpraktikerin
Flaßbarg 117
22549 Hamburg
Tel.: 040 832 06 58
E-Mail: info@katrin-ripa.de
Termine
nach Absprache
Tel.: 040 832 06 58